Zinserträge aus Festgeldanlagen gelten steuerlich als Kapitalerträge und unterliegen in Deutschland bestimmten Steuerregelungen. Für viele Sparer ist nicht sofort ersichtlich, welche Steuern anfallen, wie hoch diese sind und wie sie korrekt berücksichtigt werden. Ein grundlegendes Verständnis der steuerlichen Behandlung von Festgeld hilft, Erträge realistisch einzuordnen und unnötige Abzüge zu vermeiden.
Ja, Zinsen aus Festgeldanlagen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen versteuert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine inländische oder ausländische Bank handelt. Maßgeblich ist, dass der Anleger in Deutschland steuerpflichtig ist. Die Besteuerung erfolgt in der Regel automatisch durch die Bank, sofern diese ihren Sitz in Deutschland hat oder als inländische Zahlstelle agiert.
Kapitalerträge aus Festgeld unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal: 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag ggf. zuzüglich Kirchensteuer Insgesamt ergibt sich je nach persönlicher Situation eine Steuerbelastung von rund 26 bis 28 % auf die Zinserträge. Die Steuer wird in der Regel direkt bei Auszahlung der Zinsen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Um kleinere Kapitalerträge steuerfrei zu stellen, gibt es den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt derzeit: 1.000 Euro pro Person und Jahr 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren Zinserträge aus Festgeld bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt wurde.
Ein Freistellungsauftrag teilt der Bank mit, bis zu welcher Höhe Kapitalerträge steuerfrei bleiben sollen. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch Steuern ab – auch dann, wenn der Sparer-Pauschbetrag eigentlich noch nicht ausgeschöpft ist. Wichtig zu beachten: Der Freibetrag kann auf mehrere Banken verteilt werden
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